Login

Kodex

Präambel.



Dieses Gesetz wurde geschrieben um die Einigkeit , den Zusammenhalt dieser Gemeinschaft zu garantieren und der Ignoranz sowie der Intoleranz nie wieder eine Möglichkeit zu geben, das Zusammensein zu zerstören.
Im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor allen Menschen innerhalb und außerhalb dieser Gilde und von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied dieser Gilde dem friedlichen Zusammensein auf diesen Server zu dienen, hatt sich unsere Gilde dieses Grundgesetz gegeben. Dieses Grundgesetz gilt für jedes Mitglied der besagten Gilde ausnahmslos.


Artikel 1 - Gleichheit und Würde
Alle Spieler der Gilde sind gleich. Ihre Würde und Freiheit ist in diesen Spiel unantastbar, sie sind frei von Vorurteilen zu behandeln und niemand hat das Recht sie zu Diskriminieren und in der öffentlichen Meinung herabzusetzen. Diese Rechte zu achten und zu schützen hat sich die Gildenleitung zur wichtigsten Aufgabe gemacht.

Artikel 2 - Freiheit der Charakterentwicklung
Jeder hatt das Recht auf freie Entwicklung seines Spielcharackters soweit er nicht die Rechte eines anderen verletzt und nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Der "Tod" eines Spielcharakters liegt ausschließlich in der Entscheidung des Spielers.

Artikel 3 - Freie Meinungsäußerung
Jeder hatt das Recht seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, sofern diese nicht das Recht eines anderen veletzt oder dem Wohle der Gemeinschaft schadet.

Artikel 4 - Gildenleitung
Die Leitung der Gilde sowie die Repräsentation nach außen obliegt den Stellvertretern. Ihre Aufgabe ist es dem Wohle der Gilde zu dienen und alle Gefahren die dem Zusammenspiel schaden abzuwehren.
Es obliegt den Stellvertretern, neue Spieler aufzunehmen, zu Mitglieder zu ernennen und diesen Anweisungen zu geben, sofern diese nicht gegen dieses Gesetz verstößt. Ein Stellvertreter hatt das Recht, Maßnahmen zu ergreifen (inklusive ein Mitglied aus der Gilde auszuschließen), sofern dieses gegen das Grundgesetz vorsätzlich verstößt.
Die Stellvertreter werden vom Gildenleiter in ihr Amt erhoben. Die Anzahl der Stellvertreter darf nicht höher als 5 sein, um eine mehrheitliche Entscheidung von Abstimmungen zu gewährleisten. Die Stellvertreter haben den Weisungen des Gildenleiters folge zu leisten, sofern diese nicht gegen dieses Gesetz verstoßen.

Artikel 5 - Gemeinschaft
Jedes Mitglied der Gilde hat sich für das Wohl der Gemeinschaft einzusetzen. Jede Handlungen, die unweigerlich zu einen Schaden des Rufes der Gilde führen, sind verboten. Öffentliches e-RP (Erotik-Rollenspiel) unter Gilden-tag ist Verboten.
Jeder Spieler, der Mitglied ist, hat seine Spielhandlungen so zu wählen, das sie im Einklang mit seinen persönlichen und den Gildeninteresse stehen.

Artikel 6 - Gildenleiter
Dem Gildenleiter unterliegt die direkte Leitung der Gilde. Er hatt seine Kraft und Ausdauer dem Wohle und Vorankommen der Gemeinschaft zu geben. Er entscheidet über alle politischen und finanziellen Belangen der Gilde, sollte dies nicht zuvor schon durch die Stellvertreter geschehen sein. Er hat das Recht, Entscheidungen zu überstimmen. Der Gildenleiter behält sein Amt dauerhaft, es sei denn, alle Stellvertreter entscheiden sich auf Nachdruck der Mitglieder für Neuwahlen. Besitzer der Gilde bleibt unabhängig von der Gildenleitung der Spieler Guderion.

Artikel 7 - Gildenbesprechung
Jeden zweiten Samstag im Monat um 20:00 Uhr ist eine Besprechung zu führen an der jedes Mitglied teilnehmen soll, es sei den es, ist im Rl verhindert. Über die Besprechung ist Protokoll zu führen zu diesen Zweck wird ein Stellvertreter zum Protokollführer ernannt.
Die Besprechung kann aufgrund von fehlenden Personal vertagt werden, dies geschieht unmittelbar vor der Besprechung.
Die Sitzung beginnt mit dem Wort des Gildenleiters zur allgemeinen Lage sowie Gildeninterner und externer Themen.
Fortgeführt wird diese mit dem Bericht des Kassenwartes und der einzelnen Stellvertretern zur Sache.
Jedes Mitglied hat das Recht seine Meinung am Ende der Besprechung offen kund zu tun und Fragen zu stellen.

Artikel 8 - Erweiterung der Gilde
Die Gilde ist eine expandierende Gilde. Sie kann Kraft dieses Gesetzes nicht in eine andere Gilde eingegliedert oder aufgespalten werden.
Die Eingliederung anderer Gilden oder Gildenteile ist möglich, wenn dies aus freiem Willen und mit Zustimmung beider Gilden geschieht.

Artikel 9 - Rollenspiel-Entscheidungen
Sollten RP- technische Fragen auftreten, entscheiden die Stellvertreter nach besten Wissen. Ihrer Weisungen ist dann Folge zu leisten, sofern diese nicht gegen dieses Gesetz verstößt.

Artikel 10 - Mitgliedschaft
Die Probezeit für Anwärter beträgt 30 Tage. Danach werden die Anwärter zu vollen Mitgliedern mit allen Rechten und Pflichten, sofern Sie sich im Forum Registriert haben und im Forum aktiv sind, sowie ihre Absicht und guten Willen gezeigt haben, dem Vorankommen der Gilde zu dienen.
Das Mindestalter für Aufnahme beträgt 18 Jahre, Ausnahmen in Einzelfällen nach Einschätzung der Gildenleitung möglich.
Anwärter haben nur eingeschränkte Rechte und können ohne nähere Erläuterungen aus der Gilde sofort wieder ausgeschlossen werden.

Artikel 11 - Gildenbank
Verfügungsgewalt über die Gildenbank hat der Schatzmeister. Er entscheidet selbstständig über Einnahmen und Ausgaben.
Jedes Mitglied hat das Recht eine finanzielle Unterstützung anzufordern. über die Unterstützung wird beraten und der Grund dafür ist zu nennen. Es soll das nötige Formblatt ausgefüllt werden. Die Unterstützung ist nach einen Monat spätestens zurückzuzahlen.
Mitglieder der Gilde werden gebeten, Unterstützungen in Form von Dekorationen, Credits oder anderen nutzbringenden Items zur Gildenbank zu leisten.

Artikel 12 - Rollenspiel
Der Hauptbestandteil dieser Gemeinschaft ist das Rollenspiel, welches sich nach dem vorgefertigten Konzept der Gilde richtet. Jedes Mitglied hat das Recht, eigene Ideen und Wünsche in das Zusammenspiel mit einzubringen, sofern diese nicht gegen das Gesetz oder das Konzept der Gilde verstoßen. Gildenexternes Rollenspiel mit anderen Gilden ist erlaubt, sofern dadurch keine Verstöße gegen Artikel 5 entstehen oder das eigene Gildenkonzept beeinträchtig wird. Die Gildenleitung ist hierbei zu informieren und behält sich die Entscheidung vor wann eine Beeinträchtigung vorliegt. Rp außerhalb der Gilde mit Gilden-Charakteren darf weder IC und OOC gegen Artikel 5 verstoßen.

Artikel 13 - PvE und PvP
Es soll eine Gruppe für PvE erstellt werden, die zu einen festen Zeitpunkt der Beschäftigung nachgeht. Ein Leiter kann bei Bedarf bestimmt werden.
Es kann eine Gruppe für PvP erstellt werden, die zu einen festen Zeitpunkt der Beschäftigung nachgeht. Ein Leiter kann bei Bedarf bestimmt werden.

Artikel 14 - Beschwerderecht
Jeder Spieler hatt ein Beschwerderecht. Die dazu bereitgestellten Formblätter sind zu verwenden. Die Beschwerde ist bei einen Stellvertreter abzugeben. Sollte die Beschwerde über einen Stellvertreter sein, ist diese beim Gildenleiter abzugeben. Über die Beschwerde wird im Beisein des Beschwerenden besprochen.

Artikel 15 - Berater
Die Stellvertreter sollen einen Kreis von Spielern um sich versammeln die ihnen bei ihren Aufgaben mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Stellvertreter können selbstständig ihre Spieler ernennen und absetzen.

Artikel 16 - Gildenschiff und -Festung
Gildenschiff: Das Offiziersdeck obliegt der Gestaltung und Verwendung des Gildenleiters. Sämtliche anderen Räumlichkeiten sollen dem gemeinschaftlichen Zweck dienen und im Interesse aller eingerichtet und verwendet werden.
Die Gildenfestung dient als RP Trainingsplatz für die Gilde.

Artikel 17 - Aussenminister
Die Stellvertreter haben die Verantwortung die Gilde nach außen zu präsentieren und für sie zu werben. Der Zuwachs ist so zu sichern sowie das Verständnis und zusammenleben mit anderen Gilden. Aus diesem Grund soll einer der Stellvertreter zum Außenminister ernannt werden. Ihm unterliegen in erster Linie außenpolitische Belange. Er kann die anderen Stellvertreter und Mitglieder zur Mithilfe ersuchen.
Einmal in der Woche soll aktiv Werbung für die Gilde gemacht werden.
Auf welche Art und Weise sowie die Dauer liegt im pflichtgemäßen Ermessen des zuständigen Stellvertreters.

Artikel 18 - Teamspeak
Der Gilde steht ein geeigneter Ts Server zur Verfügung der von jeden Spieler genutzt werden kann. Auf Rücksprache kann er zeitweise auch für andere Zwecke verwendet werden.
Namen, Bilder sowie Videos die im Ts genutzt und verbreitet werden dürfen gegen die guten Sitten oder Recht nicht verstoßen. Unangebrachtes verhalten wird zunächst verwarnt, bei weiteren Verstößen mit einer Sperre geahndet.
Den anderen Nutzern des Ts Servers ist mit Freundlichkeit und Respekt zu begegnen.

Artikel 19 - IC Ränge und Intrigen
Alle IC Ränge innerhalb der Gilde werden auf Anfrage und gemeinsamer Absprache beschlossen. Die dazu vorgesehenen Formblätter sind dabei auszufüllen. Entscheidung hierbei trifft der Gildenleiter nach Beratung mit den Stellvertretern.
Bei Ränkeschmieden sowie Intrigen müssen beide Parteien informiert und einverstanden sein. Ansonsten sind diese verboten.
Vereinigungen und Zusammenschlüsse (Spartenbildung) müssen von der Gildenleitung genehmigt werden.

Artikel 20 - Gültigkeit
Dieses Gesetz, das für die Einheit und Freiheit der Gilde steht, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem ein neues Gesetz in Kraft tritt, das in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Termine

Keine Beiträge vorhanden

Event Kalender

Letzter Monat November 2023 Nächster Monat
So Mo Di Mi Do Fr Sa
week 44 1 2 3 4
week 45 5 6 7 8 9 10 11
week 46 12 13 14 15 16 17 18
week 47 19 20 21 22 23 24 25
week 48 26 27 28 29 30

Wer ist online

Aktuell sind 15 Gäste und keine Mitglieder online